Sie senden uns per Mail zunächst je ein Foto von der Vorder-, Rückseite und der Spitze ihres Schlüssels. Anhand dessen können wir ihnen mitteilen, ob wir den Schlüssel mit unserer Easy Entrie herstellen können.
Bei positivem Bescheid von uns....... senden Sie uns den Originalschlüssel per Einschreiben gg. Unterschrift zu. (Kein Einwurfeinschreiben) oder auch Hermes zu 4,50€.
Nach der Herstellung (ca. 1 Tag) wird der neue und alte Schlüssel wieder versichert zu Ihnen gesendet.
Unsere Anschrift für die Schlüsselzusendung:
K&G Service UG
Schuh- und Schlüsseldienst
Hermann-Danz-Str. 42
39444 Hecklingen
Wichtig Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Bestellung/Unterschrift:
Ich beauftrage den Schlüsseldienst in meiner Verantwortung Schlüssel als Sonderanfertigung herzustellen. Ich bin Eigentümer der zugehörigen Schlösser, oder der Eigentümer hat mich dazu befugt. Die gefertigten Schlüssel sind
nur zum Schließen der zugehörigen Schlösser bestimmt. Mir ist bekannt, dass das gefertigte Profil, technisch bedingt, in Form und Festigkeit vom Original abweichen kann. Sollten Ich feststellen, dass der Schlüssel entgegen dem
Original zufällig ein Schloss schließt für das er nicht vorgesehen ist, so habe ich den Schlüssel gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurück zugeben.
Hinweise für den Schlüsseldienst
Sie stellen den Schlüssel auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers in Sonderanfertigung her. Sie fertigen ein Speed-Profil. Dieses spezielle Profil passt in den Schließzylinder, hat aber eine eigene Profilform die sich vom
„Originalprofil“ entscheidend unterscheidet. Das Speed-Profil ist im Programm voreingestellt.
Sicherungskarte nicht erforderlich
Aufgrund vielfältiger Nachfragen unserer Kunden weisen wir auf Folgendes hin:
Vorlage von Sicherungskarte nicht erforderlich
Das Landgericht Ulm hat in einem Verfahren zwischen dem Zylinderhersteller DOM und einem Schlüsseldienst (Urteil vom 11. Februar 2011, Aktenzeichen 10 O 115/10 in erster Instanz entschieden, dass sich ein Schlüsseldienst beim Verkauf von Nachschlüsseln, ohne Bestehen vertraglicher Verpflichtungen, keine Sicherungskarte vorlegen lassen muss.
Der Zylinderhersteller DOM hatte vom Schlüsseldienst verlangt, dass sich dieser beim Verkauf von Nachschlüsseln für Schließanlagen die Sicherungskarte vorlegen lässt. Das Gericht wies die Klage von DOM ab. In der Begründung führte es unter anderem aus:
„Es gibt keine unmittelbare gesetzliche Grundlage, die bestimmt, dass Schlüsseldienste verpflichtet sind, sich vor/bei Anfertigung eines Nachschlüssels für eine Schließanlage eine Sicherungskarte vorlegen zu lassen.“
Auch im Rahmen einer Interessenabwägung kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass eine Pflicht zur Vorlage einer Sicherungskarte nicht besteht:
„Bei Berücksichtigung aller Umstände ergibt sich kein Übergewicht der zugunsten der Klägerin zu berücksichtigenden Umstände. Der Beklagte ist daher wettbewerbsrechtlich nicht verpflichtet, sich vor bzw. beim Verkauf eines Nachschlüssels eine Sicherungskarte vorlegen zu lassen.“
Schlüsseldienste, die den Profilfräsautomaten EasyEntrie einsetzen, sind daher in Ihrer Arbeit offiziell bestätigt worden.